Kein Bafög im Master?
Feb 08
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Gerade habe ich einen Artikel auf Spiegel Online gelesen: Jurastudent gewinnt Bafög-Prozess. Er hatte im Laufe seines Studiums an der privaten Bucerius Law School den Bachelor of Laws (LL.B) erworben und daraufhin wurde ihm das Bafög gestrichen.
Ihm sollte der Bafög-Höchstsatz von 530 Euro gestrichen werden, den er seit Beginn des Studiums bekommen hatte. Die Begründung: Der Student hatte zu diesem Zeitpunkt sein Studium zwar noch nicht abgeschlossen, aber schon den Abschluss Bachelor of Laws (LL.B) der Hamburger Hochschule erworben. Er wollte danach weiter studieren: Im Anschluss folgt die Vorbereitung auf die “Erste Juristische Prüfung”, wie das Erste Staatsexamen seit 2003 offiziell heißt.
Der Bachelor sei ein “berufsqualifizierender Abschluss”, danach müsse kein Bafög mehr gezahlt werden. Der Student klagte dagegen, da in Jura mit dem Bachelor recht wenig anzufangen sei und gewann.
Die Richter befanden, der LL.B-Abschluss ziele nicht auf eine “auf Dauer angelegte und auf Erzielung von Einkünften gerichteten Berufstätigkeit” und befähige auch nicht “zur Aufnahme eines juristischen Berufes im klassischen Sinne” (Aktenzeichen 2 K 5689/04).
Was bedeutet das nun für mich? Letztendlich ist dies nur auf das Jura Studium bezogen - ob das so auf Informatik übertragbar ist – fraglich.. Also werde ich demnächst mal beim Studentenwerk nachfragen!
Einen weiteren guten Artikel zum Bologna-Prozess gibts hier bei Spiegel-Online.
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